Im gewerblichen Bereich ist es anders als im Privatbereich so, dass die Gewährleistung je Hersteller individuell geregelt werden kann und wird. Bei unseren Kühlmöbeln ist es so, dass wir drei Arten von Garantie haben.
Hier werden die Geräte mit einer 12-Monatigen Ersatzteilgarantie ausgeliefert. Im Falle eines Defektes wird der Hersteller Ihnen nur das defekte Ersatzteil im Austausch senden. Den ggf. nötigen Techniker, der herausfindet welches Bauteil defekt ist, muss/darf der Kunde selber beauftragen und leider auch bezahlen. Diese Art der Garantie eignet sich für sehr preisbewusste Kunden oder für Kunden, die technisch in der Lage sind mögliche Defekte zu anylisieren und zu beheben. (Kälte- Klimabetriebe beispielsweise oder Unternehmen, in denen aufgrund der Größe sowieso regelmäßig Techniker vor Ort sind und die Geräte oder Anlagen betreuen.) Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass ein Gerät nach nur einer Woche Betrieb einen Defekt hat und dann schon ein Techniker selbst beauftragt werden muss. Das ist sehr ärgerlich, man sollte als Kunde aber darüber informiert werden. Leider sehen wir ganz oft, dass auf diese Art der Garantie nicht hingewiesen wird und der Ärger dann groß ist, wenn man als Kunde davon erfährt. Nicht jeder Kunde weiß, dass im gewerblichen Bereich abweichende Regelungen gelten können.
Hier ist es so, dass im Falle eines Defektes der Kundendienst und auch die benötigten Teile vom Hersteller geschickt und bezahlt werden. Der Ablauf ist so, dass wir unmittelbar nach Kenntniss einer Störung den Auftrag an den Hersteller weiterleiten. Dieser beauftragt dann aus seinem Kundendienstnetzwerk einen Kundendienst, der den Defekt bei Ihnen vor Ort beheben wird. Das passiert meist am nächsten oder übernächsten Tag. Es kann aber in Urlaubs- oder Feiertagszeiten vorkommen, dass in einem Bereich mal größere Engpässe sind oder dass Ersatzteile nachbestellt werden müssen. Das ist zwar wirklich sehr selten, kommt aber im Jahr auch 2-3x vor. Als Kunde sollte man möglichst vorsorgen und eventuell sogar eine Versicherung für aufgetaute Ware abschließen oder für Ersatzlagermöglichkeiten sorgen.
Wir wissen, dass mit unseren Geräten in der Regel Geld verdient wird und deshalb sind uns schnellstmögliche Serviceeinsätze sehr wichtig und darum kümmern wir uns gewissenhaft.
Für jede Art der Garantie gilt: Bitte beauftragen Sie keinen eigenen Servicetechniker ohne dass wir Rücksprache mit dem Hersteller gehalten haben, auch wenn der Ihnen vielleicht sofort helfen kann. Die Kosten dafür werden ohne vorherige Absprache nicht übernommen. Es ist grundsätzlich möglich im Zuge einer schnellen Reparatur auch "fremde" Techniker zu beauftragen. Das muss aber zwingend über den Hersteller freigegeben und beauftragt werden!
Voraussetzung für Garantieeinsätze sind, dass die Geräte regelmäßig gewartet und gepflegt werden. Bei den Kühlschränken gehört auch dazu, dass die Geräte im Maschinenfach gereinigt werden, dass die Geräte nicht zu voll befüllt werden, dass sie nicht zu warm stehen (siehe Umgebungstemperatur). Nicht von der Garantie abgedeckt sind Dichtungen, die Leuchtmittel oder andere Verschleißteile.
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